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Europäisches Patentamt erteilt Patent auf Verwendung menschlicher Eizellen

Wortlaut der Patentgesetze nicht ausreichend

München, 19.11. 2009. Das Europäische Patentamt hat im Juli 2009 der Schweizer Firma Merck Serono ein Patent zur Reifung menschlicher Eizellen erteilt, das auch deren Verwendung im Rahmen der künstlichen Befruchtung umfasst. So wie das Patent erteilt wurde, hat die Firma Merck Serono nicht nur ein Monopol auf das Verfahren zur Reifung der Eizellen, sondern auch ein exklusives Verwendungsrecht über die Eizellen. Dieses Patent wirft neue Fragen über die ethischen Grenzen im Patentrecht auf. Ursprünglich wurde in der Patentanmeldung versucht, die Eizellen selbst zu patentieren. Dieser Anspruch wurde aber vom Europäischen Patentamt gestrichen. Tatsächlich schließt die EU-Patentrichtlinie (98/44 EC) in ihren Erwägungsgründen Patente auf menschliche Keimzellen (Spermazellen und Eizellen) aus. Demnach ist der menschliche Körper in allen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung einschließlich der Keimzellen nicht patentierbar.

Mit dem Patent EP 1794287  droht aber trotzdem eine Monopolisierung der Eizellen im Rahmen der künstlichen Befruchtung. Anspruch 8 des erteilten Patentes lautet: „Verfahren zur in-vitro-Fertilisation umfassend das Herstellen einer reifen Oozyte (...) und das Behandeln der reifen Oozyte mit Sperma.“

 

„Mit menschlichen Eizellen dürfen keine Geschäfte gemacht werden. So wie die Patentgesetze derzeit formuliert sind, bieten sie keinen ausreichenden Schutz vor einer Kommerzialisierung menschlichen Lebens,“ warnt Ruth Tippe von der Initiative „Kein Patent auf Leben!“, die das Patent jüngst bei einer Recherche gefunden hatte. „Wenn sich die Patentämter nur an den Wortlaut der Patentgesetze halten, könnten sogar menschliche Organe patentiert werden.“

 

Die Initiative „Kein Patent auf Leben!“ wird zusammen mit der Expertengruppe „Testbiotech e.V.“ über mögliche rechtliche Schritte gegen das Patent beraten.

 

 

Das erteilte Patent EP 1794287 der Firma Merck Serono: